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Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler und Schülerinnen einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken.

Der Elternbeirat setzt sich aus den von den Eltern der Klassen gewählten Elternvertretern/Elternvertreterinnen und deren Stellvertretern/Stellvertreterinnen zusammen.